Alters- und Ehejubiläen

Alters- und Ehejubiläen haben in der Gemeinde Bissendorf Tradition.

Zu den Altersjubiläen zählen der 80., 85. und 90. Geburtstag. Ab dem 90. Geburtstag wird jährlich geehrt. Zu den Ehejubiläen zählen die Goldene Hochzeit (50 Jahre), die Diamantene Hochzeit (60 Jahre), die Eiserne Hochzeit (65 Jahre), die Gnadenhochzeit (70 Jahre) und die Kronjuwelenhochzeit (75-j. Ehejubiläum).

Die Jubilare werden von der Gemeinde Bissendorf neben einem persönlichen Schreiben oder einer Urkunde des Bürgermeisters mit einem Präsent bedacht.

Die Auswahl der Ehrengabe findet nach vorheriger Rücksprache mit den Jubilaren statt. Diese wird nach Absprache mit den Jubilaren oder den Angehörigen von einem Vertreter der Gemeinde persönlich überreicht.

Die Alters- und Ehejubiläen werden im Bissendorfer Blickpunkt veröffentlicht; dazu wird vorab eine Genehmigung eingeholt.



Rathaus Bissendorf
Kirchplatz 1
49143 Bissendorf


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
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