Anmeldung einer Eheschließung

Zuständig für die Anmeldung zur Eheschließung (früher Aufgebot) ist das Standesamt des Wohnortes eines oder beider Verlobten. Sie kann auch beim Nebenwohnsitz eines Verlobten erfolgen.

Zur Anmeldung ist das persönliche Erscheinen beider Verlobten grundsätzlich notwendig. In Ausnahmefällen kann diese allein von einem Verlobten oder einem bevollmächtigten Vertreter mit einer Beitrittserklärung (Vordruck kann beim Standesamt angefordert werden) abgegeben werden.

Es sind Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung erforderlich, deren Umfang sich nach dem Einzelfall richtet. Ausschlaggebend ist der jeweilige Personenstand und die Staatsangehörigkeit der Verlobten.


Standesamt Bissendorf
Kirchplatz 1
49143 Bissendorf


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 15:00 bis 18:30 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung.

Gebühren:

  • Besitzen beide Verlobten die deutsche Staatsangehörigkeit: 50 Euro.
  • Besitzen einer oder beide Verlobte eine ausländische Staatsangehörigkeit: 90 Euro.
  • Zusätzliche Gebühr für Trauungen am Samstag: 100 Euro.
  • Stammbuch: je nach Ausführung.
  • Zwei Eheurkunden: 22,50 Euro
  • Erweiterte Meldebescheinigung: je 9,00 Euro
 

Kontakte:

05402 404-119
05402 404-118