Denkmalschutz

Nach dem Denkmalschutzgesetz sind Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen, und wissenschaftlich zu erforschen. Ferner sollen sie der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden.

Denkmäler sind Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Dieses öffentliche Interesse wird grundsätzlich dann unterstellt, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für ihre Entwicklungen, für Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und/oder für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.

Der Landkreis Osnabrück als untere Denkmalschutzbehörde stellt fest, ob ein Gebäude schützenswert ist, d.h. unter Denkmalschutz gestellt wird.

Die Gemeinde Bissendorf erteilt Ihnen Auskünfte über die im Gemeindegebiet unter Denkmalschutz stehenden Gebäude.



Rathaus Bissendorf
Kirchplatz 1
49143 Bissendorf


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 15:00 bis 18:30 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung.
 

Kontakte:

05402 404-210