vorläufiger Personalausweis

Vorläufiges Identitätsdokument für deutsche Staatsangehörige, das Ihnen sofort ausgestellt wird, wenn Sie glaubhaft darstellen können, dass Sie unverzüglich einen Ausweis benötigen.

Der vorläufige Personalausweis ist drei Monate lang gültig.

Gleichzeitig mit der Ausstellung des vorläufigen Ausweises wird für Sie der (reguläre) Personalausweis beantragt.

Benötigte Unterlagen:

  • Bisheriger Personalausweis, auch wenn er bereits abgelaufen ist oder Reisepass
  • Familienstammbuch oder Geburts- oder Heiratsurkunde
  • 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild, das der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei entspricht (Passfotos können Sie in Bissendorf bei Mentrup, Werscher Straße 7, oder bei der CreativFotografie, Spichernstraße 1, machen lassen).
  • Bei Minderjährigen sind zusätzlich die Unterschriften beider Sorgeberechtigten erforderlich. Sofern nur eine Person sorgeberechtigt ist, ist der Sorgerechtsnachweis vorzulegen.

Sie brauchen nichts auszufüllen. Das Antragsformular wird mit Ihren persönlichen Daten versehen. Sie kontrollieren die Angaben und leisten Ihre Unterschrift.

Persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich!

Reisen ins Ausland: Die jeweiligen Einreisebestimmungen entnehmen Sie bitte der Homepage des Auswärtigen Amtes.


Gebühren:

Die Gebühr beträgt 10,00€.