Anzeige eines Sterbefalls
Diese Dienstleistung wird über das OpenR@thaus abgewickelt:
Sterbefall außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, sonstige Einrichtung):
Die Person,
- die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,
Sterbefällen in einer Einrichtung:
- Die Einrichtung muss den Sterbefall dem Standesamt anzeigen. .