Um unsere Website in anderen Sprachen präsentieren zu können, arbeiten wir mit Google-Translate. Mit der Verwendung von Google-Translase verlassen Sie die technische Infrastruktur von bissendorf.de und rufen Inhalte unserer Website auf Servern von Google ab. Dies geschieht, sobald Sie den Button JA anklicken. Die Gemeinde Bissendorf hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihre Profildaten genutzt und/oder an Dritte weitergegeben werden. Wechseln Sie nur zu Google-Translate, wenn Sie sich dieser Auswirkungen bewusst sind. Klicken Sie auf den Button NEIN, wenn Sie nicht bereit sind, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden.
In order to present our website in other languages, we use Google Translate. By using Google-Translase you leave the technical infrastructure of bissendorf.de and retrieve contents of our website on servers of Google. This happens as soon as you click the YES button. The municipality Bissendorf has no influence on the processing of your data by Google. It can not be ruled out that your profile data will be used and / or passed on to third parties. Only switch to Google Translate if you are aware of these effects. Click the NO button if you are not ready to submit your data to Google.
Die zuständige Stelle kann für die Versteigerung leicht verderblicher Waren auf Spezial- und Jahrmärkten im Sinne von § 71b Absatz 2 Satz 2 Gewerbeordnung (GewO) Ausnahmen insbesondere von der
Erlaubnispflicht für das Versteigerergewerbe
zulassen.
Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Antragstellung (4 bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.