Flurbereinigung

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bissendorf

Allgemeines zur Flurbereinigung

Ziele der Flurbereinigung sind eine Verbesserung der Lebensqualität der ländlichen Räume. Im Vordergrund der Flurbereinigung stehen Maßnahmen der Landentwicklung, Beseitigung von Nachteilen für die allgemeine Landeskultur, Auflösung von Landnutzungskonflikten, Neuordnung des Grundbesitzes und Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung einer vielfältigen, ökologisch leistungsfähigen Kulturlandschaft.

Ein Schwerpunkt der Flurbereinigung ist die Verbesserung des landwirtschaftlichen Wegenetzes mit den Zielen die Tragfähigkeit den auftretenden Belastungen anzupassen und eine landschaftsgerechte Streckenführung mit geringer Umweltbelastung durchzuführen. Auch die Anlage von Feldgehölzen, Hecken, Baumreihen und Alleen sowie die Renaturierung von Fließgewässern werden in der Flurbereinigung gefördert.

Das Verfahrensgebiet in Bissendorf umfasst eine Fläche von fast 1800 Hektar. Das Gebiet dehnt sich neben Alt-Bissendorf auch auf die Bauerschaften Himbergen, Nemden, Wersche, Stockum, Holte-Sünsbeck, Linne, Ellerbeck und Wissingen aus.

Verfahrensgebiet

Verfahrensgebiet Flubereinigung

Bisheriger Verfahrensablauf

  • Vorverfahren zur Entwicklung der Neugestaltungsgrundsätze bis Ende 2008
  • Einleitung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens im Oktober 2009
  • Aufnahme in das Flurbereinigungsprogramm des Landes Niedersachsen im August 2010
  • Durchführung der Wegebaumaßnahmen gemäß des Flurbereinigungsplanes in den Jahren 2010 – 2013
  • Vermessung der Flächen sowie des Wege- und Gewässernetzes in den Jahren 2012 – 2014
  • Wertermittlung der Flächen als Tauschmaßstab für die Neueinteilung der Flächen im November 2014
  • Planwunschgespräche für das Zuteilungskonzept im Sommer 2015
  • Vorläufige Besitzeinweisung im Juni 2017
  • Vorlage des Flurbereinigungsplanes im Sommer 2019

Weiterer Verfahrensablauf

  • Ausführungsanordnung des Flurbereinigungsplanes. Der Plan wird unanfechtbar und der neue Rechtszustand tritt ein. Voraussichtlich 2022
  • Berichtigung der öffentlichen Bücher. Das Grundbuch und das Liegenschaftskataster werden aktualisiert. Voraussichtlich in den Jahren 2022 – 2024
  • Schlussfeststellung des Verfahrens erfolgt voraussichtlich in 2025.


Rathaus Bissendorf
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