Spenden an die Gemeinde bzw. gemeindliche Einrichtungen

Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen, und ähnliche Zuwendungen annehmen (§ 111 Abs. 7 NKomVG).

Nach dem Beschluss des Verwaltungsausschusses bzw. des Rates über die Annahme einer Spende, erfolgt die Ausstellung einer Spendenbestätigung bei Spenden über 200,00 €. Bei Spenden bis 200,00 € genügt die Vorlage eines Kontoauszuges als Nachweis gegenüber der zuständigen Finanzbehörde.

Die Gemeinde erstellt jährlich einen Sponsoringbericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und übersendet diesen an die Kommunalaufsichtsbehörde (Landkreis Osnabrück).



Rathaus Bissendorf
Kirchplatz 1
49143 Bissendorf


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 15:00 bis 18:30 Uhr
Dienstag:
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Mittwoch:
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Donnerstag:
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Freitag:
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oder nach Terminvereinbarung.
 

Kontakte:

05402 404-115