Umlagebeiträge für Unterhaltungsverbände
Die Gemeinde Bissendorf ist nach dem Niedersächsischen Wassergesetz Mitglied des Unterhaltungsverbandes Nr. 96 "Hase-Bever".
Der Unterhaltungsverband Nr. 96 „Hase-Bever“ ist für die Unterhaltung der Gewässer im Gemeindegebiet zuständig. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst den ordnungsgemäßen Abfluss sowie die Pflege und Entwicklung der Gewässer.
Somit dient die Unterhaltung allen Bürgerinnen und Bürgern, da sie insbesondere den reibungslosen Abfluss des Niederschlagswassers in unseren Flüssen und Bächen gewährleistet.
Die dafür entstehenden Kosten werden als Verbandsbeiträge von der Gemeinde Bissendorf an den Unterhaltungsverband gezahlt. Diese Kosten werden auf die im Gemeindegebiet gelegenen und zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstückseigentümer umgelegt.
Für die Zahlungspflicht sind die Eigentumsverhältnisse zum ersten Januar des Jahres maßgebend, für das die Umlage erhoben wird.
Die Berechnung der Umlagebeiträge erfolgt gemäß Satzung der Gemeinde Bissendorf vom 20.02.2014.
Der auf den jeweiligen Grundstückseigentümer entfallende Umlagebetrag wurde ab 2014 wie folgt je angefangenen Hektar/ha festgesetzt:
1. für Hof- und Gebäudefläche 24,00 EUR
2. für Acker- und Grünland 9,00 EUR
3. für Wald, Wege, Moor und Ödland u. sonst. Flächen 3,00 EUR.