Vollstreckung / Pfändung
Sofern die Forderung nicht beglichen wird, wird die Gemeinkasse als Vollstreckungsbehörde tätig. Sie ist hierbei zuständig für die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen (Steuern, Gebühren, Beiträge etc.) sowie Pfändungen von Forderung des Schuldners (Kontopfändungen, Lohnpfändungen etc.). Die Vollstreckung erfolgt durch gemeindeeigene Vollstreckungsbeamte, die dieselben Befugnisse wie ein Gerichtsvollzieher haben.
Daneben vollstreckt die Gemeindekasse auch die Forderungen fremder Behörden bzw. anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften (Amtshilfe).
Eigene privatrechtliche Forderungen werden durch das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren beim zentralen Mahngericht eingetrieben.