Wasserversorgungsbeitrag
Die Erhebung von Wasserversorgungsbeiträgen richtet sich nach den Bestimmungen der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Bissendorf. Die Gemeinde betreibt die Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung zur Versorgung der Grundstücke ihres Gebietes mit Trink- und Betriebswasser. Sie erhebt, soweit der Aufwand nicht durch Wasserbenutzungsgebühren oder auf andere Weise gedeckt wird, für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage Wasserversorgungsbeiträge. Berechnungsgrundlage für den Wasserversorgungsbeitrag ist die Fläche, die sich durch Vervielfältigung der Grundstücksfläche mit der zulässigen Geschossflächenzahl ergibt. Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt 2,30 € je errechneten m² Grundstücksfläche zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer.
Die Kosten für den Wasserhausanschluss werden durch gesonderten Bescheid festgesetzt.