Gewässerunterhaltung
Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst seinen ordnungsgemäßen Abfluss sowie die Pflege und Gewässerentwicklung.
Die beiden Leitsätze aus § 61 des Niedersächsischen Wassergesetzes umschreiben das Spannungsfeld zwischen dem Schutz menschlicher Nutzungsansprüche einerseits und dem Gewässer- und Naturschutz andererseits, in dem Gewässerunterhaltung stattfindet. Beiden Belangen unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte und in Abstimmung mit Behörden, Verbänden und Öffentlichkeit zu ihrem Recht zu verhelfen, ist die Abwägungs- und Optimierungsaufgabe des mit der Unterhaltung beauftragten Unterhaltungsverbandes Nr. 96 „Hase-Bever“.
Das Gemeindegebiet Bissendorf ist in 5 Schaubezirke aufgeteilt. Die Schaubeauftragten führen einmal jährlich eine Gewässerschau durch. Die Bekanntmachung der Durchführung einer Gewässerschau wird durch Aushänge ortsüblich veröffentlicht. Die Ergebnisse des Schauamtes werden im Rahmen eines Abschlussgespräches zwischen den Schaubeauftragten, dem Unterhaltungsverband und der Gemeinde Bissendorf erörtert und ggf. ein entsprechender Maßnahmenkatalog erarbeitet.