Veranstaltungen

Nach Absprache mit den Vereinen und Institutionen fertigt die Gemeinde Bissendorf einen Veranstaltungskalender für das Feriengebiet Bissendorf.

Dieser ist im Blickpunkt, als Flyer/Faltplan in der Gemeindeverwaltung und in vielen verschiedenen Bissendorfer Geschäften und auch in digitaler Form unter dem Punkt Veranstaltungen auf dieser Homepage zu sehen.

Leistungsbeschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
Anzeigefrist: 1 Woche

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Rathaus Bissendorf
Kirchplatz 1
49143 Bissendorf


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 15:00 bis 18:30 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung.
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsgrundlage
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

 

Kontakte:

05402 404-112