Allgemein
Das Wasserwerk der Gemeinde Bissendorf und der Wasserbeschaffungsverband Jeggen versorgen die Grundstücke in der Gemeinde Bissendorf mit Trink- und Betriebswasser. Außerhalb der Siedlungsgebiete werden auf vielen Grundstücken eigene Brunnen genutzt.
Die Ortsteile Jeggen, Natbergen (nördl. der Mindener Str.) sowie Wissingen und Wersche werden von dem Wasserbeschaffungsverband Jeggen versorgt. Weitere Ortsteile werden durch das Wasserwerk der Gemeinde Bissendorf als Eigenbetrieb beliefert. Zu der Kartenansicht gelangen Sie hier.
Umzug
Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung erfolgt grundsätzlich über den Eigentümer bzw. Erbauberechtigten des Grundstückes. Als Mieter wird Sie daher ihr Vermieter über die Wasserabrechnung informieren.
Bitte reichen Sie dem Wasserwerk der Gemeinde Bissendorf bei einem Eigentümerwechsel folgende Unterlagen ein:
- Kopie des Kaufvertrages mit Datum des Eigentumüberganges
- Nachweis über den Zählerstand zum Datum des Eigentumüberganges z.B. im Form eine Fotos vom Wasserzähler
Bitte denken Sie auch an die Mitteilung des Eigentümerwechsels beim Wasserverband Wittlage für die Abrechnung des Regen- und Schmutzwassers.
Die laufenden Wassergebühren werden von der Firma E.ON Energie Deutschland GmbH im Auftrag des Wasserwerks der Gemeinde Bissendorf abgerechnet. Sollten Sie den Einzug der Gebühren über ein SEPA-Lastschriftmandat wünschen, nutzen Sie bitte den beigefügten Link: SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT
Weitere Informtionen erhalten Sie über die nachfolgend aufgeführten Links:
Neubau
Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung ist vom Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten für jedes Grundstück zu beantragen.
Benötige Unterlagen:
- ausgefülltes Antragsformular
- Katasteramtl. Lageplan mit eingezeichnetem Gebäude (mit Maßen)
- Zeichnung vom Erdgeschoss- bzw. Kellergeschoss-Grundriss
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erhalten Sie eine Genehmigung. Eine genaue Übersicht der Hausanschlussgebühren erhalten Sie hier.
Wie geht es dann weiter?
Bei Neubauten werden die Hausanschlüsse gemeinsam mit anderen Versorgungsträgern für Gas / Strom / Telefon in einen gemeinsamen Rohrgraben verlegt. Diese Arbeiten werden durch ein Fachunternehmen im Auftrag des Wasserwerks der Gemeinde Bissendorf erledigt.
Üblicherweise setzt sich ein Mitarbeiter dieser Firma mit Ihnen in Verbindung und stimmt einen Termin zu Herstellung der Anschlüsse ab.
Nach Fertigstellung des Anschlusses
Das Fertigmeldungs-Formular leiten Sie bitte an Ihren Installateur weiter. Er bestätigt darauf, dass Ihre Hausinstallation den DIN-Vorschriften entspricht und sendet es an das Wasserwerk der Gemeinde Bissendorf zurück. Der Hauswasserzähler wird in regelmäßigen Abständen durch das Wasserwerk der Gemeinde Bissendorf ausgetauscht.
Die laufenden Wassergebühren werden von der Firma E.ON Energie Deutschland GmbH im Auftrag des Wasserwerks der Gemeinde Bissendorf abgerechnet. Den Zahlungsverkehr können Sie erleichtern, wenn Sie mit dem Formular dem Lastschrifteinzugsverfahren zustimmen.
Hinweis: Arbeiten an den Hausinstallationen im Versorgungsgebiet des Wasserwerkes dürfen grundsätzlich nur Installateure vornehmen, die beim Wasserwerk zugelassen sind und in das Installateurverzeichnis eingetragen wurden. Andere bzw. auswärtige Installateure erhalten nach Vorlage eines gültigen Installateurausweises eine Ausnahmegenehmigung zur Herstellung oder Veränderung von Anlagen der Wasserhausinstallation.