Kindertagesstättenbeiträge (Festsetzung)
Nach § 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) können von Eltern Beiträge für den Besuch ihres Kindes / ihrer Kinder einer Kindertageseinrichtung erhoben werden. Das Land Niedersachsen hat – wie viele andere Bundesländer auch – ein eigenes Gesetz über die Tageseinrichtungen für Kinder, das Niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG). Die Regelung über Kostenbeiträge ist in § 22 des NKiTaG berücksichtigt. Die Höhe der Beiträge hat die Gemeinde Bissendorf in der Satzung über die Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Bissendorf vom 12.07.2022 festgelegt. Die Beiträge sind unabhängig von dem Träger der Einrichtung im Gemeindegebiet einheitlich nach der Satzung geregelt und werden von der Gemeinde Bissendorf im Einzelfall festgesetzt.