Vaterschaftsanerkennung

Falls die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, ist die Anerkennung der Vaterschaft des leiblichen Vaters vor oder nach Geburt des Kindes beim Standesamt möglich, ebenso kann diese beim Jugendamt oder einem Notar erklärt werden. Dazu ist die Zustimmung der Mutter des Kindes erforderlich. Das persönliche Erscheinen beider Elternteile vor Beurkundung der Geburt des Kindes ist daher angebracht. Der Vater wird dann gleich in den Geburtseintrag mit aufgenommen, da das Gesetz nicht mehr zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern unterscheidet. Die Mutter kann dem Kind bei dieser Gelegenheit den Namen des Vaters mit seiner Zustimmung erteilen. Allerdings ist diese Namenserteilung unwiderruflich! Welche Unterlagen für die Vaterschaftsanerkennung mitgebracht werden müssen, erfragen Sie bitte beim Standesamt der Gemeinde Bissendorf.


Standesamt Bissendorf
Kirchplatz 1
49143 Bissendorf


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 15:00 bis 18:30 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung.

Gebühren:

Vaterschaftsanerkennungen beim Standesamt sind kostenlos!
 

Kontakte:

05402 404-119
05402 404-118