Fahrgastbeförderung

Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Voraussetzung

  • Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Osnabrück. Die Anträge sollten über die Wohnortgemeinde gestellt werden.

Dort findet dann auch parallel die erforderliche "Identitätsfeststellung" statt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • Gutachten eines Augenarztes
  • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
  • Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
  • Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
  • Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse
  • Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt zu beantragen.

Link zur Onlineterminvergabe beim Landkreis Osnabrück:

Landkreis Osnabrück



Gebühren:

Die Gebühren werden von der Führerscheinstelle des Landkreises Osnabrück erhoben und per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.