Falls die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, ist die Anerkennung der Vaterschaft des leiblichen Vaters vor oder nach Geburt des Kindes beim Standesamt möglich, ebenso kann diese beim Jugendamt oder einem Notar erklärt werden. Dazu ist die Zustimmung der Mutter des Kindes erforderlich. Das persönliche Erscheinen beider Elternteile vor Beurkundung der Geburt des Kindes ist daher angebracht. Der Vater wird dann gleich in den Geburtseintrag mit aufgenommen, da das Gesetz nicht mehr zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern unterscheidet. Die Mutter kann dem Kind bei dieser Gelegenheit den Namen des Vaters mit seiner Zustimmung erteilen. Allerdings ist diese Namenserteilung unwiderruflich! Welche Unterlagen für die Vaterschaftsanerkennung mitgebracht werden müssen, erfragen Sie bitte beim Standesamt der Gemeinde Bissendorf.