Heiraten im Ausland - Ehefähigkeitszeugnisse

Zum Heiraten im Ausland benötigen deutsche Staatsangehörige in einzelnen Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis.

Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller / die Antragstellerin seinen / ihren Wohnsitz, bzw. bei Wohnsitz im Ausland, seinen / ihren letzten Wohnsitz im Bundesgebiet hatte.

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Standesamt, welche Unterlagen dem Antrag auf Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses beizufügen sind.



Standesamt Bissendorf
Kirchplatz 1
49143 Bissendorf


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 15:00 bis 18:30 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung.

Gebühren:

Welche Gebühren fallen an?

40,00 €

 

Kontakte:

05402 404-119
05402 404-118