Kindertagespflege - Informationen für Tagespflegepersonen

Informationen für Kindertagespflegepersonen

Die Betreuung von Kindern im Rahmen der Kindertagespflege hat sich in der Gemeinde Bissendorf seit vielen Jahren als anerkannte Betreuungsform mit hoher pädagogischer Qualität bewährt. Kinder im Alter von 0 - 13 Jahren können flexibel und verlässlich betreut werden.

Die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege findet in der Gemeinde Bissendorf überwiegend im Haushalt der Kindertagespflegeperson statt. Bis zu fünf Kinder kann eine Tagespflegemutter gleichzeitig betreuen. In den kleinen, familiennahen Gruppen können die Kinder gemeinsam spielen und lernen. Die Tagespflegemutter/ der Tagespflegevater begleitet die Kinder in ihrer Entwicklung, plant pädagogische Angebote, fördert die Bildung der Kinder, ermöglicht ihnen, eigene Erfahrungen zu machen und die Welt kennen zu lernen, zu begreifen.

Als qualifizierte Kindertagespflegepersonen haben Sie nach Überprüfung des örtlichen Familienservicebüros eine vom Landkreises Osnabrück ausgestellte Pflegeerlaubnis zur Betreuung von Tagespflegekindern erhalten.

Welche Voraussetzungen sind notwendig, um als Kindertagespflegeperson arbeiten zu können?

  • Volljährigkeit
  • mindestens ein Hauptschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation
  • eine pädagogische Berufsausbildung oder/ und die erfolgreiche Teilnahme an einem mindestens 160 Stunden umfassenden Qualifizierungskurses für Kindertagespflegepersonen
  • ein einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Erfahrung und Freude am Umgang mit Kindern und an deren Bildung und Förderung
  • Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität, physische und psychische Belastbarkeit
  • Offenheit, Toleranz und Kooperationsbereitschaft gegenüber Eltern und dem öffentlichen Träger
  • Bereitschaft zu tätigkeitsbegleitender Qualifizierung und Weiterbildung ( 24 Unterrichtseinheiten Fortbildung im Jahr sind verpflichtend)
  • geeignete, kindgerechte Räumlichkeiten (sofern im eigenen Haushalt betreut werden soll) und entsprechende Spielmöglichkeiten
  • ausreichende Deutschkenntnisse

Bevor eine Pflegeerlaubnis ausgestellt wird, überprüft das Kinder- und Familienservicebüro die Eignung der Bewerberin und die Geeignetheit der Räumlichkeiten

Was wird Ihnen an Pflegegeld pro Kind/ pro Stunde geboten?

  • 3,50 € pro Kind pro Stunde für die Betreuung vor bzw. während des Qualifizierungskurses/ 4,00€ oder 4,50 € je nach Qualifikation und Dauer der Tätigkeit als Tagespflegeperson
  • Übernahme der Kosten der Unfallversicherung
  • Übernahme der hälftigen monatlichen Renten- , Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Weiterzahlung des Pflegegeldes für 36 Tage in zwölf Monaten
  • Fachberatung und wechselnde Fortbildungsangebote

Bevor Sie mit einer Qualifizierung beginnen, sollten Sie mit dem Kinder- und Familienservicebüro Kontakt aufnehmen, um abzuklären, ob Sie die Voraussetzungen für eine Tätigkeit in Kindertagespflege erfüllen.

Als selbständige Kindertagespflegeperson erzielen Sie steuerpflichtige Einkünfte. Es besteht die Pflicht, die Einkünfte zu versteuern. Bitte erkundigen Sie sich ausführlich bei einem Experten für Steuerrecht, denn jeder Fall in der Praxis birgt individuelle Besonderheiten in der arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Behandlung.

Dokumente

Informative Links zum Thema Kindertagespflege:

Niedersächsisches Kindertagespflegebüro - www.tagespflegebuero-nds.de

Iris Vierheller  - www.tagespflege-vierheller.de

Landesprogramm Familien mit Zukunft  - www.familien-mit-zukunft.de

Handbuch Kindertagespflege  - www.handbuch-kindertagespflege.de

Minijob-Zentrale  - www.minijob-zentrale.de



Kinder- und Familienservicebüro
Kirchplatz 1
49143 Bissendorf


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 15:00 bis 18:30 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
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oder nach Terminvereinbarung.
 

Kontakte:

05402 404-215