Jugendpflege

Die Gemeinde Bissendorf übernimmt als öffentlicher Träger Aufgaben der Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).

Die wesentlichen Aufgaben der Jugendpflege ergeben sich aus den §§ 11 bis 14. Angebote der Jugendpflege sollen Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und zu einem verantwortungsbewussten Verhalten anregen.

Die Schwerpunkte der Jugendpflege in Bissendorf liegen daher in folgenden Bereichen:

  • Offene Kinder- und Jugendarbeit
    • Gestaltung des Freizeitbereichs außerhalb von Familie, Schule und Beruf
    • Projekte zur Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen
    • Geschlechtsspezifische Angebote
  • Gestaltung und Durchführung von Ferienprogrammen (www.ferienspass-bissendorf.de)
  • Mitgestaltung am offenen Ganztag der Oberschule am Sonnensee
  • Zusammenarbeit mit den Schulen in der Gemeinde
  • Zusammenarbeit mit den Vereinen und Verbänden der Gemeinde Bissendorf
  • Beratung bei Förderrichtlinien und Fördermöglichkeiten
  • Mitarbeit im Präventionsrat
    • Arbeitskreis Sucht
    • Arbeitskreis lokale Familienbündnisse
  • Ansprechpartnerin für Eltern, Kinder und Jugendliche

Ihre Kontakte:

05402 404-335
0151 14046199

Sprechzeiten:

Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 15:00 bis 18:30 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung.

Anschrift:

Rathaus Bissendorf
Kirchplatz 1
49143 Bissendorf

05402 404-0
05402 404-133