Plakatwerbung
Ein Anbringen von Plakaten ist im Gemeindegebiet nur mit einer Genehmigung gestattet. Diese ist rechtzeitig unter Angabe der beabsichtigten Standorte und die Anzahl zu beantragen.
Angebrachte Plakate, die ohne Genehmigung aufgehängt wurden (wildes Plakatieren), werden umgehend kostenpflichtig wieder entfernt.