Umtausch in EU-Führerschein

Infolge einer europäischen Führerschein-Verordnung sind alle Führerschein-Inhaber nun dazu verpflichtet, ihre alten Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, umzutauschen.  Ziel dabei ist es, einen einheitlichen EU-Führerschein im Checkkartenformat zu haben und diesen durch Eintrag in eine Führerschein-Datenbank vor Missbrauch effektiver schützen zu können.

Um große Umtauschwellen in den Behörden zu vermeiden, erfolgt der Umtausch gemäß eines durch den Bundesrat beschlossenen organisierten Stufenplan. In der folgenden Tabelle können Sie sehen, welche Geburtsjahre bis zu welchem Datum umgetauscht haben sollen. Dabei ist zu unterscheiden, ob Sie aktuell einen Papierführerschein oder bereits einen Kartenführerschein besitzen.

Diese Tabelle gilt für alle rosa oder grauen Papierführerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden:

Geburtsjahr des Führerscheininhabers

Spätester Umtauschtag

vor 1953

19.01.2033

1953 - 1958

19.01.2022

1959 - 1964

19.01.2023

1965 - 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

Diese Tabelle gilt für alle Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden:

Ausstellungsjahr

Umtausch bis zum

1999 - 2001

19.01.2026

2002 - 2004

19.01.2027

2005 - 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 – 18.01.2013

19.01.2033

Wie tausche ich meinen Führerschein um?​

Den Antrag auf Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde oder Ihrer Wohnortgemeinde stellen. Die Wohnortgemeinde leitet den Antrag direkt an die zuständige Fahrlaubnisbehörde weiter. Von dort wird Ihr neuer Kartenführerschein bestellt und innerhalb der Restlaufzeit Ihres alten Führerscheins direkt zugeschickt.

Sollten Sie Ihren Führerschein nicht im Gebiet des heutigen Landkreises Osnabrück gemacht haben, ist außerdem eine so genannte „Karteikartenabschrift“ bei der Führerscheinbehörde anzufordern, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Den Vordruck dazu finden Sie unten auf dieser Seite. 

Füllen Sie diesen bitte aus und übersenden ihn per Mail, per Post oder per Fax an die Führerscheinstelle,  die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Bei einigen Behörden können Sie die Karteikartenabschrift auch telefonisch anfordern. Eine Liste aller Führerscheinbehörden ist auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (www.kba.de) unter den Rubriken: „Zentrale Register – Anschriftenverzeichnisse – Anschriftenverzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden“ zu finden.

Was verändert sich beim Umtausch?

Generell verändert sich nur das  Fahrerlaubnis-Dokument an sich. Die Fahrerlaubnis-Klassen wurden zwar neu benannt und kategorisiert, aber die Führerscheine, die nach altem Recht erteilt wurden, bleiben weiterhin in vollem Umfang gültig.

Eine einzige Ausnahme bilden die Klasse T (Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, welche in der Land-und Forstwirtschaft eingesetzt werden) und die Klasse CE (CE 79), (Zugkombinationen bis 18,75t). Für eine Beantragung dieser Klassen ist ein extra Haken im Antrag zu setzen. Bei der Klasse CE 79 sind ab dem 50. Lebensjahr zudem alle 5 Jahre ein augenärztliches Gutachten und ein ärztliches Gutachten vorzulegen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Osnabrück. Die Anträge sollten über die Wohnortgemeinde gestellt werden.

Dort findet dann auch parallel die erforderliche Identitätsfeststellung statt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ihren alten Führerschein
  • Ihren Personalausweis
  • Original Unterschrift auf Behördenvordruck des Antrags
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (falls wie oben beschrieben notwendig)

Link zur Onlineterminvergabe beim Landkreis Osnabrück:

Landkreis Osnabrück


Bearbeitungsdauer:

Die Bearbeitungsdauer eines Umtauschantrages kann bis zu 6 Monaten betragen, je nachdem wie groß die Umtauschwellen der jeweiligen Periode sind.

Rathaus Bissendorf
Kirchplatz 1
49143 Bissendorf


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 15:00 bis 18:30 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung.

Gebühren:

Die Kosten für den Kartenführerschein betragen 30,40 Euro.

Die Gebühren werden von der Führerscheinstelle des Landkreises Osnabrück erhoben und per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.

 

Kontakte:

05402 404-101
05402 404-121
05402 404-104