Beurkundung von Sterbefällen

Sterbefälle werden im allgemeinen von einem Bestatter beim Standesamt angezeigt. Dieser erledigt alle notwendigen Formalitäten beim Standesamt. Ebenso wird er die dafür evtl. noch erforderlichen Personenstandsurkunden beschaffen, falls die Angehörigen nicht im Besitz dieser Urkunden sind. Nach der Beurkundung werden ihm die Sterbeurkunden ausgestellt. Falls Sie kein Bestattungsinstitut beauftragen möchten und selbst den Sterbefall beim Standesamt beurkunden lassen wollen, sind dafür im Normalfall folgende Unterlagen erforderlich.

Bei Vorlage der Personenstandsurkunden kommt es auf den Personenstand des Verstorbenen an. War er ledig, genügt eine Geburtsurkunde, war er verheiratetet wird eine Heiratsurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch benötigt. Ist die Ehe des Verstorbenen durch Tod aufgelöst, so ist zusätzlich die Sterbeurkunde erforderlich. Bei Scheidung reicht meist eine neu ausgestellte Heiratsurkunde oder aber die beglaubigte Abschrift aus dem ehemaligen Familienbuch, heute Eheregister, aus. Es ist aber auch hilfreich, wenn das Scheidungsurteil zur Hand ist.



Standesamt Bissendorf
Kirchplatz 1
49143 Bissendorf


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 15:00 bis 18:30 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung.

Gebühren:

Sterbeurkunde: 15,00 €, jede weitere Ausfertigung 7,50 €.
 

Kontakte:

05402 404-119
05402 404-118