Eheschließung / Trauung / Hochzeit

Trauzimmer Haus Bissendorf In der Bundesrepublik Deutschland ist die standesamtliche Eheschließung gesetzlich vorgeschrieben, eine etwaige kirchliche Trauung darf erst nach erfolgter standesamtlicher Eheschließung vorgenommen werden.

Wenn die Anmeldung der Eheschließung erfolgt ist und die Prüfung der Unterlagen für die Anmeldung ergeben hat, dass der standesamtlichen Trauung nichts mehr im Wege steht, kann die Ehe geschlossen werden.
Als Ort für die standesamtliche Hochzeit steht in der Gemeinde Bissendorf im Landkreis Osnabrück das Trauzimmer im zum Rathaus gehörenden Haus Bissendorf zur Verfügung.

Haus Bissendorf Das Haus Bissendorf ist ein ehemaliges Wohn- und Wirtschaftsgebäude derer von Bissendorf. Es wurde im Jahre 1617 errichtet und steht unter Denkmalschutz. Nach umfangreichen Renovierungsarbeiten in den Jahren 1987 bis 1991 beherbergt es heute neben einem kleinen Heimatmuseum im Dachgeschoss und mehreren Verwaltungsräumen auch einen als Trauzimmer genutzten Repräsentationsraum. Mit seiner Raumhöhe, den tiefen Fensternischen und den zwei Kronleuchtern bietet er ein festliches Ambiente für Trauungen mit bis zu 20 Gästen.

Bürgersaal innen Für größere Hochzeitsgesellschaften mit bis zu 75 Gästen steht Ihnen der dem Rathaus angeschlossene Bürgersaal ausschließlich nur an Freitagen und an den festgesetzten Trausamstagen kostenpflichtig zur Verfügung. In der Woche (Mo. - Do.)  können Trauungen nur im Haus Bissendorf stattfinden.

Gerne zeigen wir Ihnen die Räumlichkeiten auch einmal persönlich.

Getraut wird montags bis freitags zwischen 10:00 und 15:00 Uhr. Trauungen sind auch samstags möglich. 

Für das Jahr 2024 werden folgende Eheschließungstermine angeboten:

  • 14. Dezember 2024

Für das Jahr 2025 werden folgende Eheschließungstermine angeboten:

  • 11. Januar 2025
  • 15. Februar 2025
  • 22. März 2025
  • 12. April 2025
  • 10. Mai und 31. Mai 2025
  • 14. Juni und 28. Juni 2025
  • 12. Juli und 26. Juli 2025
  • 09. August und 30. August 2025
  • 13. September und 27. September 2025
  • 11. Oktober 2025
  • 08. November 2025
  • 13. Dezember 2025

Ihre Terminanfrage richten Sie bitte direkt per E-Mail an das Standesamt Bissendorf. Bitte geben Sie dort bei Ihrer Anfrage die Kontaktdaten beider Partner an (Name, Anschrift, Telefon).

Anmeldung der Eheschließung

Bevor Ihre Ehe geschlossen werden kann, muss geprüft werden, ob Ehehindernisse vorliegen. Daher müssen Sie Ihre Eheschließung mit den erforderlichen Unterlagen (siehe unten) anmelden, und zwar bei dem Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten den Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.

Wenn Sie beide nicht in Bissendorf wohnen, aber gern hier heiraten möchten, melden Sie bitte die Eheschließung bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes an und teilen dort mit, dass Sie in Bissendorf heiraten möchten. Nach erfolgter Überprüfung werden Ihre Unterlagen dann nach Bissendorf übersandt.

Die Anmeldung können Sie frühestens sechs Monate vor dem Tag Ihrer Eheschließung vornehmen. Den Termin für die Hochzeit können Sie auch schon früher mit uns vereinbaren.

Trauungen werden montags bis freitags in der Zeit zwischen 10:00 Uhr und 15:00 Uhr vorgenommen.

Zusätzlich können jeweils für den zweiten und den letzten Samstag im Monat Termine zwischen 10:00 Uhr und 15:00 Uhr vereinbart werden (zusätzliche Gebühr von 100 Euro).

Benötigte Unterlagen:

Beide Partner sind ledig, volljährig, haben keine Kinder und waren noch nicht verheiratet, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und haben ihren Hauptwohnsitz in Bissendorf.
In diesem Fall werden folgende Unterlagen benötigt:· Personalausweis oder Reisepass (beide Partner)· Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (beide Partner)

Wer schon verheiratet war, benötigt darüber hinaus: Eheurkunde mit Auflösungsvermerk.

Bei vorheriger Eheschließung im Ausland und eventuell dortiger Scheidung erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Ansprechpartnerin im Standesamt nach den erforderlichen Urkunden und Unterlagen. Sofern ausländische Scheidungsurteile in Deutschland noch anerkannt werden müssen, erhalten Sie auch hierzu Informationen von Ihrem Standesamt.

Mindestens ein Partner besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit.
In diesem Fall erkundigen Sie sich bitte im Standesamt nach den erforderlichen Urkunden und Unterlagen.

Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin Ihren Hauptwohnsitz nicht in Bissendorf haben, ist eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes erforderlich. Diese Bescheinigung sollte nicht älter als eine Woche sein.

Für gemeinsame Kinder sind Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister erforderlich.



Standesamt Bissendorf
Kirchplatz 1
49143 Bissendorf


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 15:00 bis 18:30 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung.
 

Kontakte:

05402 404-119
05402 404-118